Vereinbarungen für pDL – kurz und übersichtlich
Die Kurzfassungen der Vereinbarung für alle pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) wurden noch einmal deutlich optimiert. Bei allen Kurzfassungen sind nun die Unterschriftenfelder für Vereinbarung und Quittierung auf einer Seite. Die neuen Dokumente finden sich nun auf dem pDL Campus der ABDA unter der jeweiligen Dienstleistung.
Für jede pDL wird zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der Apotheke eine kurze Vereinbarung geschlossen. Dies ist nur einmal erforderlich. Bei verschiedenen Inhalativa oder einem neuen Antihypertensivum ist keine neue Vereinbarung notwendig.
Nach jeder pDL quittiert der Patient bzw. die Patientin, dass er die Leistung erhalten hat. Daher unterschreibt der/die Versicherte beim ersten Kontakt zweimal, nämlich Quittierung und Vereinbarung. Bei jeder weiteren Erbringung der pDL ist nur noch eine Unterschrift für die Quittierung erforderlich.
Für die pDL mit Medikationsanalyse gibt es zusätzlich eine Entbindung von der Schweigepflicht, hier ist die Unterschrift des Versicherten bzw. der Versicherten nur einmalig erforderlich. Die Schweigepflichtentbindung wurde ebenfalls deutlich verkürzt, so dass nun nur noch die Daten der Apotheke und des Inhabers/der Inhaberin namentlich aufgeführt sein müssen.