Vorbereitung auf HBA

Die Apothekerkammern bereiten die Ausgabe der "Elektronischen Heilberufsausweise (HBA)" vor. Auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (14.11.) wurde eine Vereinbarung beschlossen. Diese sieht einen Informationsaustausch zwischen den Kammern vor, um zu gewährleisten, dass der HBA insbesondere bei einem Wechsel eines Berufsangehörigen von einem in einen anderen Kammerbezirk weiter genutzt werden kann. Um diesen Informationsaustausch möglichst komplikationsfrei zu realisieren, verpflichten sich die Apothekerkammern der Länder, Ansprechpartner zu bestimmen und die Kontaktdaten dieser Ansprechpartner den anderen Parteien sowie der Bundesapothekerkammer in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

zurück zur Übersicht

Zusatzinformationen