Vorzüge des E-Rezepts
ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold erklärt die Vorzüge des E-Rezepts in einem Editorial für die "Neue Apotheken Illustrierte".
"Liebe Leserinnen, liebe Leser, das elektronische Rezept kommt – ausgestellt in Ihrer Arztpraxis und einlösbar in Ihrer Apotheke. Das E-Rezept wird das rosa Papierrezept ersetzen und soll Ihnen als Patientin oder Patient die Kommunikation mit der Apotheke erleichtern. Es kann Ihnen helfen, Wege und Zeit zu sparen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, vorab in Ihrer Stammapotheke elektronisch anzufragen, wann das verordnete Medikament abholbereit ist. Schneller und bequemer kann Ihre Versorgung mit Arzneimitteln auch dann erfolgen, wenn Sie beim Einlösen des E-Rezeptes um Auslieferung des Präparats per Botendienst bitten. Ab Juli wird das E-Rezept zunächst in einer Fokusregion in Berlin und Brandenburg im kleineren Rahmen getestet. Zur gesetzlichen Pflichtanwendung wird es erst am 1. Januar 2022. Aber auch dann muss sich niemand Sorgen machen: Menschen ohne Smartphone oder Computer können sich auch dann noch auf Wunsch in der Arztpraxis einen Code auf Papier ausdrucken lassen, um damit das E-Rezept in einer Apotheke ihrer Wahl einzulösen. Die Apotheken sind jedenfalls schon bestens auf die Einführung des E-Rezeptes vorbereitet. Jede Apotheke wird künftig mit der kostenlosen E-Rezept-App auch online ansprechbar sein. Das ist ein zusätzliches Angebot neben dem analogen, physischen Kontakt. Aber ob digital oder analog, die Betreuung der Patientinnen und Patienten wird immer ganz persönlich bleiben. Eine repräsentative Umfrage des Instituts KANTAR hat gerade erst gezeigt, dass die Menschen auch in Zukunft auf diese persönliche Betreuung nicht verzichten wollen. Bleiben Sie gesund!" (aus: Neue Apotheken Illustrierte, Editorial, 01.07.2021)