Warum fällt in der Apotheke eine Notdienstgebühr an?

Der Notdienst der Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. Etwa 1.200 Apotheken versorgen bundesweit jede Nacht rund 20.000 Patienten. Dabei werden die Apotheken auf dem Land viel öfter in Anspruch genommen als Apotheken in Großstädten.

Bei der Einteilung der Notdienste müssen die Landesapothekerkammern zwei Herausforderungen meistern. Einerseits müssen die Dienste so auf die Betriebe verteilt werden, dass sie in akzeptabler Entfernung erreichbar sind. Andererseits muss eine Überbeanspruchung einzelner Betriebe vermieden werden. Schließlich sind Notdienste eher "Zuschussgeschäfte", wenn man bedenkt, dass hochqualifizierte Apothekerinnen und Apotheker nach Tarif und auch mit Zuschlägen bezahlt werden müssen. Laut Gesetz können Apotheken genau 2,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Inanspruchnahme des Notdienstes gegenüber ihren Patientinnen und Patienten berechnen. Das ist im Alltag allerdings mehr als Schutzgebühr denn als Einnahmequelle zu verstehen, damit Kundinnen und Kunden nicht ihren normalen Apothekenbesuch in die Nacht oder auf den Sonntag verschieben.

Wer tatsächlich ein Rezept aus einer ärztlichen Notfallpraxis bekommen hat, muss dagegen nichts bezahlen, denn wenn das Feld "noctu" (lateinisch für "nachts") angekreuzt ist, übernimmt die Krankenkasse diese Gebühr für ihre Versicherten. Viel wichtiger für die Apotheken ist dagegen der Zuschuss, den sie vom Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes erhalten. Das können schon mal ein paar hundert Euro pro Nachtdienst sein, der allerdings auch mindestens von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens dauern muss. Finanziert wird diese Pauschale pro Notdienst über einen Festzuschlag pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe von derzeit 21 Cent, den die Krankenkassen tragen. Für tagsüber geleistete Notdienste an Sonn- und Feiertagen bekommen die Apotheken übrigens keinen einzigen Cent Zuschuss. Wer sich also über 2,50 Euro Notdienstgebühr wundert, sollte sich bewusst machen, dass der Rat von hochqualifizierten Fachleuten mitten in der Nacht kaum zum Nulltarif zu haben ist.

(Autor: Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV); aus: "Das Apotheken Magazin" Ausgabe 15.06.2024)

zurück zur Übersicht