280 Euro für einen Vollnotdienst
Die Apotheken erhalten für jeden im 3. Quartal 2019 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 280,09 Euro. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes gestern beschlossen. Im Vorquartal erhielten die Apotheker noch 4,25 Euro mehr pro Notdienst. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von Juli bis September dieses Jahres wurden 101.418 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.089 Apotheken erbracht wurden. Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF) resultiert die Veränderung aus den Tatsachen, dass zum einen die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 0,62 % erwartungsgemäß gesunken sind und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 3. Abrechnungsquartals (plus 1 Notdiensttag im Vergleich zum Vorquartal). Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit noch 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird. Ab kommenden Jahr wird die Abgabe auf 21 Cent je abgegebener Rx-Packung steigen.