47/12 Information: Tamoxifen-haltige Arzneimittel: Beeinträchtigte Wirksamkeit durch verminderte Metabolisierung zu aktiven Metaboliten
InformationTamoxifen-haltige Arzneimittel: Beeinträchtigte Wirksamkeit durch verminderte Metabolisierung zu aktiven Metaboliten AMK / Einem Stufenplanbescheid des BfArM zufolge sollen in die Produktinformationen von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln Hinweise auf eine mögliche reduzierte Wirksamkeit bei der Behandlung von Brustkrebs aufgenommen werden, die infolge von Wechselwirkungen mit starken Inhibitoren des Cytochrom-P450-Enzyms CYP2D6 beziehungsweise auch bei Trägern von Genvarianten des Enzyms CYP2D6 auftreten kann.
In der Literatur wurde über eine pharmakokinetische Interaktion von Tamoxifen mit Inhibitoren des Cytochrom-P450-Enzyms CYP2D6 berichtet, welche zu einer 65 – 75 %-igen Reduktion des Plasmaspiegels der aktiveren Formen von Tamoxifen führt (zum Beispiel Endoxifen). Deshalb sollte die Gabe starker Inhibitoren des Enzyms CYP2D6 während einer Tamoxifentherapie möglichst vermieden werden (z.B. Paroxetin, Fluoxetin, Chinidin, Cincalcet oder Bupropion). Der Polymorphismus von CYP2D6 kann ebenfalls mit einem unterschiedlichen Ansprechen auf Tamoxifen assoziiert sein. Es wurde gezeigt, dass langsame Metabolisierer („Poor-Metabolizer“) des Enzyms CYP2D6 einen niedrigeren Endoxifen-Plasmaspiegel aufweisen. Die Konsequenz daraus für die Behandlung von langsamen Metabolisierern von CYP2D6 ist derzeit noch nicht vollständig bekannt.
Von der Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) wurden Änderungen in den Produktinformationen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel beschlossen, die das BfArM nun im Rahmen eines Stufenplanverfahrens (Stufe II) anordnet. Zur weiteren Begründung verweist das BfArM auf den Bewertungsbericht der PhVWP und den darauf basierenden Beschluss des CMDh vom September 2010. Der Kurzbericht der PhVWP ist auf der Webseite des BfArM (www.bfarm.de) unter „Pharmakovigilanz > Stufenplanverfahren > Liste > Tamoxifen und CYP2D6“ publiziert. Das Inverkehrbringen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel ist ab dem 1. April 2013 nur noch mit Produktinformationen zulässig, die die genannten Änderungen und Ergänzungen im Wortlaut enthalten. Dies gilt auch für Parallelimporte. Die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. /