9/13 Information: Verkehrsverbot für Gaba Life® (Melatonin) als Nahrungsergänzungsmittel
InformationVerkehrsverbot für Gaba Life® (Melatonin) als Nahrungsergänzungsmittel AMK / Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat als zuständige Behörde dem Hersteller Parapharm GmbH mit Bescheid vom 19. November 2012 das Inverkehrbringen des Präparates Gaba Life® 1,5 mg, 30 und 60 Kapseln (PZN 09726810 und 09726 827) nach § 69 Arzneimittelgesetz (AMG) untersagt.
Das Produkt Gaba Life® wurde dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) angezeigt und befindet sich nicht mehr im Vertrieb. Gaba Life® Kapseln enthalten 1,5 mg Melatonin, welches als Neurohormon eine physiologische Rolle bei der Schlafinduktion und in der Steuerung zirkadianer Rhythmen und der sogenannten „inneren Uhr“ spielt.
Auf Grund der hormonartigen Wirkungen und beanspruchten Wirksamkeit wurde das Präparat Gaba Life® Kapseln auf Anregung der AMK einer juristischen Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Produktstatus und der Verkehrsfähigkeit durch das TLV unterzogen. Zur Einstufung des Produktes als zulassungspflichtiges Arzneimittel und zur Untersagung des Inverkehrbringens liegt der AMK inzwischen eine entsprechende Information des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz vor. Demnach wurde der Bescheid dem Hersteller zugestellt und ist mittlerweile rechtskräftig. / Quellen:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, nachrichtlich an Stufenplanbeteiligte (Korrespondenz); Unterrichtung nach Stufenplan am 26. Februar 2013