ABDA-Gesamtvorstand tagt
Um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland dauerhaft zu sichern, brauchen die öffentlichen Apotheken ordnungspolitische Stabilität, Planungssicherheit und vernünftige Wettbewerbsbedingungen mit einheitlichen Abgabepreisen für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das haben ABDA, BAK und DAV immer wieder deutlich gemacht, nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom Oktober 2016 die universelle Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung und damit einen wesentlichen Baustein des Versorgungssystems in Deutschland in Frage gestellt hat. In den zurückliegenden Monaten haben die Berufsorganisationen mehrere Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium geführt, bei denen es um die Frage ging, wie die wohnortnahe, hochwertige Arzneimittelversorgung in Zukunft garantiert werden kann. Der Gesamtvorstand der ABDA, in dem die Spitzen der 34 Mitgliedsorganisationen vertreten sind, ist heute in Berlin zusammengekommen, um den Stand der Diskussion zu bewerten und weitere Schritte zu erörtern. Das Gremium hat seine Position bekräftigt, dass einheitliche Abgabepreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unerlässlich sind. Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird nach wie vor als das geeignete Mittel betrachtet, die Folgen des EuGH-Urteils zu bearbeiten und einheitliche Abgabepreise zu garantieren. Der geschäftsführende Vorstand der ABDA hat aber weiterhin das Mandat, mögliche alternative Vorschläge mit den Verantwortlichen zu diskutieren und zu prüfen. Entsprechende Maßnahmen wären der ABDA-Mitgliederversammlung bis spätestens 5. Dezember 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.