ABDA startet Kommunikationsoffensive fürs E-Rezept
Ab Januar 2024 wird das E-Rezept auch für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. GKV-versicherte Patientinnen und Patienten erhalten ihre Arzneimittelverordnungen dann nur noch über das neue digitale Verordnungssystem. Die Patientinnen und Patienten können die Apotheken vor Ort entweder per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), per E-Rezept-Ausdruck oder über die Smartphone-App der gematik damit beauftragen, das E-Rezept einzulösen.
Die Apotheken sind schon seit September 2022 flächendeckend dazu in der Lage, E-Rezepte zu bearbeiten und die Patientinnen und Patienten entsprechend mit Arzneimitteln zu versorgen. Durch die nun hinzukommende E-Rezept-Pflicht im ärztlichen Bereich ist allerdings davon auszugehen, dass die Zahl der ausgestellten E-Rezepte in den kommenden Wochen und Monaten rapide ansteigen wird.
Die ABDA hat daher ein umfangreiches Kommunikationspaket geschnürt, um die Bevölkerung ab dem 1. Januar 2024 auf die Einführung des E-Rezepts aufmerksam zu machen. Dabei weist die ABDA insbesondere auf den patientenfreundlichsten und einfachsten Einlöseweg hin – die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Denn: Die Patientinnen und Patienten müssen ihre eGK hierbei nur in das Lesegerät der Apotheke ihrer Wahl stecken und erhalten dann nach einer entsprechenden pharmazeutischen Beratung das verordnete Arzneimittel.
Zur Ansprache und Information der Patientinnen und Patienten in der Apotheke hat die ABDA den Apotheken und ihren Mitgliedern neue Informations- und Werbematerialien zur Verfügung gestellt. Beispielsweise gibt es neue Plakatmotive und Handzettel, die zum E-Rezept informieren, sowie einen FAQ, der die Grundlagen des Verfahrens erläutert, häufige Fragen beantwortet und die Apothekenteams auf Anfragen von Patientinnen und Patienten vorbereitet. Für die Sozialen Medien ist weiterer Content verfügbar, dazu gehören Postings und Graphic Posts zum Thema E-Rezept. Außerdem hat die ABDA ein kurzes Erklärvideo zum neuen E-Rezept-System produziert, das die Landesapothekerkammern und -verbände aber auch die Apotheken selbst verwenden können, um die Funktionsweisen des E-Rezeptes genauer zu erklären. Als Landing-Page für Patientinnen und Patienten wurde die Info-Website www.das-e-rezept-ist-da.de aktualisiert: Hier finden sich alle Infos zum E-Rezept-System gebündelt.
Um die Einlösung der elektronischen Verordnung über die eGK gezielt zu bewerben, wird die ABDA außerdem ein neues E-Rezept-Werbevideo veröffentlichen. Mit einem Augenzwinkern wird Protagonist Ferdinand die Botschaft vermitteln: Das E-Rezept gehört in die Apotheke vor Ort – egal, ob es via eGK, Ausdruck oder die Gematik-App eingelöst wird! Das Video wird ab dem 1. Januar über die Social-Media-Kanäle der ABDA ausgespielt. Ein ähnliches, animiertes E-Rezept-Motiv wird als kurzer Spot bundesweit in tausenden Wartezimmern von Arztpraxen zu sehen sein und erreicht die Patientinnen und Patienten dort, wo die elektronische Verordnung ausgestellt wird. Das dazugehörige Plakatmotiv zum E-Rezept wird den Apotheken auch als Beilage in der Pharmazeutischen Zeitung zur Verfügung gestellt.
Auch hier, auf der Internetseite der ABDA, gibt es weiterführende Informationen zum E-Rezept. Ein aktualisiertes Faktenblatt zum E-Rezept wurde beispielsweise eingestellt. Für regelmäßige Informationen kann zudem der E-Rezept-Newsletter abonniert werden.
Erklärvideo E-Rezept
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