Ärzte und Apotheker wollen Chancen der Digitalisierung gemeinsam nutzen: Letter of Intent von ABDA und KBV unterzeichnet

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll und im heilberuflichen Interesse vorantreiben: Dieses Ziel steht im Mittelpunkt einer Absichtserklärung („letter of intent“), die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unterzeichnet haben. Darin sprechen sich beide Verbände für die Telematikinfrastruktur (TI) als wichtige Basis für die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aus und fordern gleichzeitig, dass neue Technologien in die Weiterentwicklung der TI einfließen sollen.

„Die Digitalisierung bietet sinnvoll eingesetzt viele Chancen. Uns ist es wichtig, diesen Prozess sinnvoll zu gestalten und die Kompetenz der Ärzte und Apotheker einzubringen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „E-Health darf nicht nur ein Schlagwort sein, sondern muss die Heilberufe unterstützen und Nutzen für die Patienten stiften. Ärzte und Apotheker wollen deshalb die Zukunft gemeinsam gestalten“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

KBV und ABDA setzten sich mit der Erklärung zudem für den Ausbau der intersektoralen Kommunikation zwischen den Leistungserbringern sowie für deutschlandweit einheitliche Standards und Schnittstellen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ein. Beide „sind sich einig, dass es schnellstmöglich zu einer verbesserten, sicheren direkten elektronischen Kommunikation zwischen Heilberuflern kommen muss, damit die Arzneimitteltherapiesicherheit gerade im Falle von Polymedikation verbessert wird“, heißt es. Der bundesweite Medikationsplan sei nur ein erster Schritt und nicht ausreichend.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

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Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Die ABDA ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker. Sie zählt 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände zu ihren Mitgliedern. Nordrhein-Westfalen ist aufgrund seiner Größe in die Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe aufgeteilt. Unter dem Dach der ABDA haben sich die Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK), die Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zusammengeschlossen. Die Kammermitgliedschaft ist für alle Apotheker verpflichtend, die Mitgliedschaft von Apothekeninhabern im Verband ist dagegen freiwillig.

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