ALBVVG: Einfacher wird es nicht
Stimmt es wirklich, dass es mit dem neuen Lieferengpassgesetz für Apotheken leichter wird, wirkstoffgleiche Ersatzmedikamente an Patienten abzugeben? Leider hat das Bundesgesundheitsministerium hier eine Chance vertan: Im Vergleich zur aktuell geltenden Regelung wird eine bürokratische Hürde für die Apotheken eingebaut, nämlich zwei Verfügbarkeitsanfragen beim pharmazeutischen Großhandel. Das mögen eigentlich nur ein paar Klicks am Computer sein, erhöht aber den Bürokratieaufwand und die Dokumentationspflichten, denn die Apotheke muss diese beiden erfolglosen Anfragen auch Monate später noch nachweisen können, wenn die Krankenkasse sich womöglich weigert, die Medikamente zu bezahlen. Wenn die Apotheke nur einen einzigen Großhändler hat, muss sie einen angemessenem Abstand – also womöglich mehrere Stunden – zwischen den beiden Anfragen vergehen lassen und somit den Patienten vorerst nach Hause schicken. Und das, obwohl doch ein passendes Präparat in der Apotheke verfügbar ist. Die Apothekerinnen und Apotheker rufen deshalb dem Bundesrat und Bundestag zu: Beenden Sie diesen Bürokratie-Irrsinn des Bundesgesundheitsministeriums und lassen Sie uns die Lieferengpässe einfach managen!