AMK: Webformulare mit neuen Funktionen
Die Meldung von Verdachtsfällen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie zu Qualitätsmängeln (QM) tragen dazu bei, Arzneimittelrisiken aufzudecken und daraus Maßnahmen zum Schutz der Patienten abzuleiten. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt ApothekerInnen hierfür die bekannten Meldebögen sowohl als Webformular sowie als PDF-Berichtsbogen zur Verfügung.
Zur Gewährleistung eines funktionalen Spontanberichtswesens unterhält die AMK zudem ein eigenes Datenbanksystem, in der die eingehenden Berichte geprüft, erfasst und bearbeitet werden. Diese Pharmakovigilanz-Datenbank ermöglicht es der AMK, Berichte miteinander abzugleichen und Signale zu potenziellen Arzneimittelrisiken zu bewerten bzw. Risikoanalysen durchzuführen. Die ApothekerInnen werden hierzu regelmäßig durch die AMK informiert.
Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der AMK-eigenen Pharmakovigilanz-Datenbank gewann diese eine Vielzahl zusätzlicher Funktionalitäten, die auch die vorhandenen Meldebögen betreffen. Ab dem 1. September 2022 können über das Webformular zweckdienliche Begleitdokumente (z. B. Arztbriefe) und andere (Foto)Dokumentationen zur Meldung angefügt werden. Zudem werden die in das Webformular eingegebenen Daten bei Versand der Meldung direkt und qualitätsgesichert in die Pharmakovigilanz-Datenbank der AMK übertragen. Dies hilft dabei, die Ressourcen zur Dokumentation der Verdachtsfälle effizienter zu nutzen.
Wenngleich zur Meldung von Arzneimittelrisiken das Webformular über die Jahre hinweg zunehmend häufiger genutzt wird, erreicht ein signifikanter Anteil an Meldungen die AMK noch immer auf postalischem Weg, mittels Fax oder als PDF-Formular per E-Mail. Die AMK nimmt dies daher zum Anlass, ApothekerInnen verstärkt zur Nutzung der Webformulare aufzurufen.