Apothekenstärkungsgesetz hat Priorität
Friedemann Schmidt blickt im "Schütze-Brief" auf das Jahr 2020. Für den ABDA-Präsidenten muss das Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) so schnell wie möglich verabschiedet werden. „Der Kabinettsentwurf wartet seit Juli 2019 darauf, in den Bundestag eingebracht zu werden“, kritisierte Schmidt. Erst in den kommenden Wochen wird von der EU-Kommission die Stellungnahme erwartet. „Ordnungspolitischer Dreh- und Angelpunkt der Neuregelungen im VOASG ist die Frage, ob der Gesetzgeber – mit Verweis auf die sozialrechtliche Regelungskompetenz der Nationalstaaten in der EU und die Erfordernisse der sachleistungsorientierten Gesetzlichen Krankenversicherung - die bundeseinheitlichen Preise von rezeptpflichtigen Arzneimitteln wiederherstellen kann“, sagte Schmidt, betonte aber zugleich: „Das ist notwendig, um die Folgen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2016 zu heilen, das ausländischen Versendern eine freie Preisgestaltung bei verordneten Medikamenten erlaubt.“ Im VOASG wird es auch darum gehen, pharmazeutische Dienstleistungen für eine bessere Patientenversorgung einzuführen und fragwürdige Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der Einführung des E-Rezeptes wie das Makeln von Verordnungen zu verhindern. „Sowohl bei den Dienstleistungen als auch beim E-Rezept gehören die Apotheker zu den treibenden Kräften“, unterstrich der ABDA-Präsident und stellte klar: „Beides sind Bausteine der Zukunftssicherung für Apotheken vor Ort. Und dass diese im Versorgungssystem unverzichtbar sind, das sieht auch die Politik.“