Apotheker für Europa: Erst gut informieren, dann Stimme abgeben!
Alle Patientinnen und Patienten, die sich für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland interessieren, sollten sich darüber vor der Europawahl ausreichend informieren und dann am 26. Mai ihre Stimme abgeben. „Jede Stimme zählt bei dieser Europawahl“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Mit der eigenen Stimme kann jede Wählerin und jeder Wähler darüber mitentscheiden, wer ins Europaparlament einzieht. Gerade in der Gesundheitspolitik zeigt sich, warum die Vielfalt nationaler Erfahrungen wichtig ist und wie sich die Europäische Union daraus stärken lässt.“ Schmidt weiter: „Die Spitzenkandidaten und Fraktionen werden zudem ein gewichtiges Wort mitreden, wenn es um die Berufung des neuen Kommissionspräsidenten geht. Und die neue Kommission wird sich daran messen lassen müssen, ob sie den wirtschaftsbetonenden Binnenmarkt weiter bedingungslos vorantreibt oder Ausnahmen im Sozialbereich wie für die Gesundheitspolitik akzeptiert.“
Artikel 168 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) billigt der Gesundheitspolitik eine mitgliedsstaatliche Kompetenz zu, womit sie den Binnenmarktprinzipien – dem freien Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen – nicht ohne Weiteres unterworfen ist. Mit den „Kernpositionen der ABDA zur Europawahl 2019“ hatten die Apotheker ihre Eckpunkte zur Europawahl bereits vorgelegt. Zu den fünf Kernpositionen gehören neben der Subsidiarität für die Gesundheitsversorgung auch der Erhalt der Freiberuflichkeit, der Patientenschutz, die Digitalisierung und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln. „Subsidiarität heißt, dass diejenige politische Ebene eine Aufgabe lösen soll, die am besten dazu geeignet und möglichst nah am Problem ist. Im Gesundheitswesen ist das der Mitgliedsstaat. Und wer diese mitgliedsstaatliche Kompetenz für die Gesundheitspolitik anerkennt, stärkt das Vertrauen in Europa und schützt den Sozialstaat vor einer Ökonomisierung im Interesse einzelner Unternehmen“, sagt Schmidt.