AvP-Forderungen: Nacht- und Notdienstfonds betroffen
Die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP hat auch Auswirkungen auf den Nacht- und Notdienstfonds des DAV. Vom Insolvenzverwalter wurden bereits bei der AvP vorliegende Gelder nicht an den Nacht- und Notdienstfonds ab - und der Insolvenzmasse zugeführt, heißt es in einer Mitteilung des NFF. Der sich aus diesem Umstand ergebene offene Forderungsbetrag des NNF gegenüber den von der AvP-Insolvenz direkt betroffenen Apotheken sei „ordnungsgemäß“ in den Verpflichtungsbescheiden festgesetzt und somit eine Zahlungsverpflichtung eröffnet worden. Der Nacht- und Notdienstfonds weist darauf hin, dass der Geschäftsführende Vorstand des DAV zur Entlastung der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken im Rahmen seiner verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und in erfolgter Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen hat, die sich aus der AvP-Insolvenz ergebenen offenen Forderungen zunächst bis Ende Februar 2021 zinslos zu stunden. Der sich hieraus ergebene Einnahmeverlust werde ich zwar auf die Höhe der Notdienstpauschale für das dritte Quartal dieses Jahres entsprechend negativ auswirken, werde aber nach Zahlungseingang Anfang März der Berechnung der Notdienstpauschale für das vierte Quartal 2020 zugeschlagen und somit ausgeglichen, heißt es in der Mitteilung.