Bundestag: ABDA kritisiert GKV-Spargesetz
Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt in der Apothekerschaft weiter auf Kritik. Die ABDA war am Mittwoch, 28. September 2022, zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung eingeladen worden. Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz stellte klar, dass Apotheken keinesfalls als Kostentreiber zu sehen sind. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei in den letzten 20 Jahren vielmehr von 3 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Es gebe keinerlei Begründung dafür, dass sie trotzdem durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden sollen. Die Apothekenvergütung würde hinterherhinken, dazu gebe es für die Apothekeninhaber Kostensteigerungen durch Inflation und Tarifabschlüsse, so Schmitz. Der Hauptgeschäftsführer betonte, dass die geplante Erhöhung des Apothekenabschlages noch obendrauf komme. Man müsse davon ausgehen, dass die Zahl der Apothekenschließungen im nächsten Jahr deshalb deutlich zunehmen werde. Zur Anhörung waren unter anderem auch der AOK-Bundesverband, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK-Dachverband) gebeten worden. Die gesamte öffentliche Anhörung steht in der Mediathek des Bundestags als Video zum Abruf bereit.