Corona-Impfung: Schiedsspruch "unbefriedigend"
Mit maximal 15 Euro werden Apotheken ab sofort für eine Impfung gegen das Corona-Virus vergütet. Fallen bestimmte Mehraufwände weg, sind es nur 10 Euro. Das hat die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V am 12. Mai 2023 entschieden, nachdem sie vom Deutschen Apothekerverband (DAV) angerufen wurde. Die Verhandlungen über die Vergütung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken laut § 132e Absatz 1a SGB V mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) waren Ende März 2023 gescheitert.
Mit dem Schiedsspruch ist ab sofort sichergestellt, dass alle gesetzlich Versicherten bei Bedarf gegen COVID-19 im Rahmen der Regelversorgung in allen dazu qualifizierten Apotheken geimpft werden können. Rund 1.600 Apotheken erfüllen die notwendigen Voraussetzungen dafür und bieten Corona-Impfungen an, und mehr als 300.000 Corona-Impfungen wurden seit Ende 2021 bereits in eben diesen Apotheken durchgeführt.
Bis vor kurzem erhielten die Apotheken pro COVID-19-Impfung 28 Euro aus dem Bundeshaushalt. Dies war dem erheblichen Aufwand bei der Logistik, bei der Aufbereitung der Impfdosen sowie bei den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten geschuldet. "Seit April sind alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt worden und müssen deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden“, sagt DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger: "Das Ergebnis des Schiedsspruchs ist unbefriedigend. Die Vergütung entspricht jener der Ärzte, obwohl diese das Impfen anders als die Apotheker an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen. Außerdem beziehen Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken dies aus dem nunmehr festgelegten Honorar bezahlen müssen.“