DAV erwartet Retaxschutz von Ministerium und Krankenkassen
Das so genannte UPD-Gesetz, das auch die vorübergehende Beibehaltung der Austauschregelungen nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) vom 8. April 2023 (Karsamstag) bis zum 31. Juli 2023 vorsieht, ist bislang noch nicht veröffentlicht worden und damit formal noch nicht in Kraft getreten. Hintergrund hierfür sind Probleme bei der Ausfertigung des Gesetzes. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) steht hierzu seit Gründonnerstag, 6. April 2023, mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in engem Austausch. Der DAV erwartet, dass das Ministerium die nahtlose Abrechnung der Apotheken gemäß den bisherigen Austauschregelungen der SARS-CoV-2-AMVV unterstützt und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen die Abrechnungen in vorgenanntem Sinne einschränkungslos akzeptieren.