Dienstleistungen: Overwiening sieht Krankenkassen in der Pflicht
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat die Patientinnen und Patienten über neue pharmazeutische Dienstleistungen informiert. In ihrer Kolumne in der "Neue Apotheken Illustrierte" schreibt Frau Overwiening: "Ab Januar werde wir Apothekerinnen und Apotheker weitere pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Sie als Patientin und Patient haben dann sogar einen gesetzlichen Anspruch auf diese Angebote". Festgeschrieben sei dies im Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), so die ABDA-Präsidentin. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen würden sich ziemlich "zäh" gestalten und vor dem Schiedsgericht fortgeführt. Frau Overwiening nannte drei Bereiche, in denen die Apotheken neue Dienstleistungen erbringen wollen. Und zwar: Polymedikation, Therapietreue und Vorsorge bzw. Früherkennung. Die ABDA-Präsidentin sieht die Krankenkassen am Zug: "Mir bleibt da nur der große Wunsch, dass auch die Krankenkassen erkennen, warum es sie eigentlich gibt: Nämlich um die Gesundheit ihrer Versicherten zu dienen!" Die Kolumne ist in der "Neue Apotheken Illustrierte" vom 15.10.2021 erschienen.