Digitalagentur-Gesetz: Overwiening kritisiert allzu starke Rolle des BMG

Die geplante Doppelrolle der neuen Digitalagentur als Akteurin einerseits und Regulierungsbehörde andererseits wurde in der Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag in Berlin am 11. November 2024 mehrfach kritisiert. Zahlreiche Stellungnahmen, auch von der ABDA, hatten sich entsprechend zum Kabinettsentwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) geäußert. Der gesamte Gesetzentwurf zeige eine Stärkung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegenüber der derzeitigen Gematik beziehungsweise der späteren Digitalagentur, machte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening deutlich. "Das ist ja heute mit 51 Prozent schon eine große Dominanz", so Overwiening. Sie sprach von einer "beherrschenden Stellung".

Kritik übte Overwiening auch an Plänen, wonach das Ministerium das Aufgabenportfolio der Digitalagentur "beliebig erweitern" dürfe. Das führe nicht nur zu einer Doppelrolle der Agentur als Mehrheitsgesellschafter der gematik und Verordnungsgeber, sondern auch zu einer dritten Rolle – denn das BMG übernehme auch die "Rechtsaufsicht über die gematik ". "Das sehen wir als Problem an und würden eine strikte Aufgabenkontrolle durch Parlament und Einbindung des Bundesrats für sinnvoll erachten", machte Overwiening klar.

Ähnlich sehen es andere Stakeholder im Gesundheitswesen. Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortete gesetzliche Änderungen, um die offensichtlichen Defizite der Telematikinfrastruktur (TI) anzugehen. Die unveränderte Anteilsmehrheit von 51 Prozent bei der künftigen Digitalagentur durch den Bund sei aber kritisch zu sehen, heißt es in einer Zusammenfassung der Sitzung auf der Homepage des Bundestags.  Diese Entscheidungsstruktur bilde nur unzulänglich eine von allen Betroffenen breit getragene Entwicklungs- und Umsetzungsstrategie ab.