Digitalbeirat der gematik: DAV distanziert sich von BMG
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) distanziert sich von der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), einen neuen Digitalbeirat für die gematik mit ausschließlich vom BMG gekürten Mitgliedern einzuberufen. Mit seiner 51-prozentigen Mehrheit in der Gesellschafterversammlung hat das Ministerium am 12. Juni 2024 in Berlin dieses neue Gremium ohne vorherige Einbeziehung der anderen Gesellschafter und ohne Transparenz hinsichtlich der Auswahlkriterien ins Leben gerufen.
Die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger sagt dazu: "Das robuste und respektlose Vorgehen des Ministeriums zeugt von einem tiefen Misstrauen in die Selbstverwaltung von Kostenträgern und Leistungserbringern. Es verstärkt sich der Eindruck, dass das BMG hier Gesellschafter zweiter Klasse etablieren will. Der DAV, aber auch die Vertretungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser werden in der Gesellschafterversammlung immer häufiger ignoriert. Außer dem BMG war keiner der Gesellschafter in die Auswahl der Personen für den Digitalbeirat eingebunden."
Der Vorschlag vom DAV und anderen Gesellschaftern, den Digitalbeirat laut Digitalgesetz mit den Pflichtmitgliedern aus den Datenschutzbehörden BSI und BfDI zu bestellen und darüber hinaus ein gemeinsames und transparentes Auswahlverfahren für weitere Mitglieder durchzuführen, wurde vom BMG per 51-Prozent-Mehrheit schlichtweg abgewiesen.
"Der DAV wird nun sehr kritisch beobachten, ob und wie das neue Gremium tatsächlich einen Mehrwert liefert und sich in seinem Wirken nicht nur mit den Aufgaben des bisherigen Beirats überschneidet", so Rüdinger. Im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zu einem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll die gesetzliche Festlegung der Gesellschafterverhältnisse in § 310 Absatz 2 SGB V zugunsten des Bundes ohnehin weiter zementiert werden.