dpa gibt Tipps zur Zuzahlungsbefreiung

Für medizinische Leistungen müssen gesetzlich Versicherte einen Anteil selbst zahlen. Wer sich befreien lassen kann und für wen das nun zu Jahresbeginn sinnvoll ist, hat die Nachrichtenagentur dpa in einer Meldung (16. Januar) zusammengefasst.

Darin wird auch Deutsche Apothekerverband (DAV) erwähnt. Der DAV rate allen Versicherten, die bereits zu Beginn des Jahres wissen, dass sie die Belastungsgrenze überschreiten werden, schon jetzt eine Befreiung zu beantragen, heißt es. In dem Fall überweise man der Krankenkasse eine Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze und müsse dann im gesamten Jahr keine Zuzahlungen leisten. Als Tipp für die Patientinnen und Patienten wird in der Meldung direkt auf den Zuzahlungsrechner unter aponet.de verlilnkt.

Die ABDA selbst hatte bereits zum Jahresbeginn 2025 in einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dasss Millionen Menschen in Deutschland einen Anspruch darauf haben, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen.