Dringlichkeitsliste: Anwendung ab 16. Dezember möglich
Die "Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024" kann von den Apotheken in Deutschland ab dem morgigen Samstag (16. Dezember) angewendet werden. Das Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) ist nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden, damit kann das Gesetz ab morgen (16.12.2023) in Kraft treten.
Bereits im vergangenen Oktober hatte der Bundestag das PflStudStG mit zwei zusätzlichen Artikeln zur Änderung des SGB V und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mit erweiterten Austauschregeln für Kinderarzneimittel beschlossen. Der Bundesrat hatte im vergangenen November darüber abgestimmt. Eigentlich sollte die Dringlichkeitsliste seit dem 1. Dezember 2023 gelten. Was fehlte, war aber die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zwischenzeitlich seine "Dringlichkeitsliste“ angepasst und unter folgendem Link veröffentlicht.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte die Liste schon nach der Verabschiedung des PflStudStG im Bundestag als unpraktikabel kritisiert: "Diese komplizierte und bürokratische Vorgehensweise ist insbesondere in der sehr sensiblen Versorgung von Kindern nicht zu gebrauchen. Viel sinnvoller wäre es gewesen, den Apotheken die neuen Entscheidungskompetenzen grundsätzlich für alle ärztlich verordneten und nichtverfügbaren Kinderarzneimittel einzuräumen." Overwiening sprach von einem "Scheinvorhaben", das die Versorgung nicht verbessere.