DVPMG: Makelverbot für E-Rezept-Token
In einem Statement erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Wir begrüßen, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD unsere Bedenken zum Verbraucherschutz beim E-Rezept in ihrem Änderungsantrag für das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) aufgegriffen haben. Es ist wichtig und richtig, dass in Paragraph 11 Apothekengesetz nun noch einmal klargestellt werden soll, dass auch die elektronischen Zugangsdaten für das elektronische Rezept – die so genannten E-Rezept-Token – vom Zuweisungs- und Makelverbot erfasst werden. Verstöße dagegen sollen sogar mit einem Bußgeld geahndet werden. Bisher war gesetzlich nämlich nur klar geregelt, dass bei den E-Rezepten, nicht aber bei den E-Rezept-Token die freie Apothekenwahl der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist. Drittanbieter hätten das ausnutzen können. Dem ist nun ein Riegel vorgeschoben, sofern der Gesundheitsausschuss am Mittwoch und das Bundestagsplenum am Donnerstag dieser Änderung zustimmen. Aus Verbraucherschutzgründen ist das absolut wünschenswert!“