E-Health-Gesetz: Ländervotum für Einbindung von Apotheken bei Medikationsplan ist vernünftig
Der Bundesrat hat sich in seinem heutigen Beschluss zum E-Health-Gesetz dafür ausgesprochen, dass der vorgesehene Medikationsplan nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern erstellt und aktualisiert werden kann. Der Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, begrüßt diese Empfehlung ausdrücklich: "Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation hat. Und die muss definitiv mit in den Plan."
Schmidt weiter: "Es ist auch ein wichtiges Stück Wahlfreiheit, wenn der Patient selbst entscheiden kann, ob er den Medikationsplan von seinem Arzt oder seinem Apotheker bekommen will. Vervollständigt werden muss der ohnehin immer im Austausch aller beteiligten Heilberufe. Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen."
„Dass Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, über das E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen, ist richtig", sagt Schmidt. "Aber in der Umsetzung gibt es da noch erhebliche Defizite. Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird." Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne.
Die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördere das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hätten die Apotheker die Federführung für das AMTS-Modul der elektronischen Gesundheitskarte. "Und beim Modellprojekt ARMIN zeigen Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen schon heute, dass sie in Sachen AMTS eng zusammen arbeiten können. Diese Realitäten muss man jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen."