E-Rezept: Mehr als 10.000 Apotheken sind startklar
Mehr als 10.000 Apotheken in Deutschland sind schon jetzt bereit, neben Papierrezepten auch elektronische Verordnungen von Patientinnen und Patienten zu versorgen. Von den bundesweit etwa 18.000 Apotheken haben sich schon 55 Prozent als startklar für das E-Rezept erklärt. Und täglich kommen weitere Apotheken dazu. Das E-Rezept kann somit fristgerecht ab 1. September 2022 bundesweit in den Apotheken eingelöst werden. Die Ausstellung von E-Rezepten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken beginnt allerdings zunächst nur noch in einer Startregion in Westfalen-Lippe, während die Ärzteschaft in Schleswig-Holstein sich als Startregion ausgeklinkt hat.
„Die Apotheken sind Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und für den Start des E-Rezeptes sehr gut aufgestellt“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Bundesweit hat sich schon die Mehrheit der Apotheken für E-Rezept-startklar erklärt, in den beiden Startregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein sind es sogar etwa drei Viertel. Das Einlösen des E-Rezeptes in den Apotheken wird für die Patientinnen und Patienten also komfortabel sein – unabhängig davon, ob sie die E-Rezept-App der gematik auf ihrem Handy oder einen Papierausdruck mit dem E-Rezept-Token nutzen.“
Overwiening weiter: „Wir setzen uns aber zugleich vehement dafür ein, dass wir schnellstmöglich einen dritten einfachen, sehr unbürokratischen und praktischen Weg für die E-Rezept-Übertragung bekommen – nämlich per elektronischer Gesundheitskarte. Wenn Patientinnen und Patienten zur Übermittlung des E-Rezeptes zunächst in der Arztpraxis und dann in der Apotheke einfach ihre eGK in ein Kartenlesegerät einstecken können, ist das ein erstrebenswerter und sehr komfortabler Prozess. Das muss in den kommenden Monaten möglich werden. Gemeinsam können dann Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen das E-Rezept zum Erfolg führen. Damit bieten wir einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.“