EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Oktober entschieden, dass ausländische Versandapotheken die gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. „Das zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen wir das verhindern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben.“
Nach dem Urteil des EuGH ist folgendes Szenario nicht zu verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: „Damit würden zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der Solidargemeinschaft versorgt – sondern sie könnten durch das Einlösen eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke seiner Wahl erhält.“
Zum Hintergrund: Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises – maximal 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in voller Höhe an die GKV abgeführt. Es gibt bundesweit rund 6,7 Mio. gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind. Kiefer: „Es ist richtig, dass chronisch Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden können. Das schützt den Einzelnen vor Überforderung.“