Friedenspflicht endet, Gespräche mit Kassen gehen weiter
In einer ersten Gesprächsrunde nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages haben die Vertreter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ihren Verhandlungspartnern vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die bislang aufgetretenen Problemfälle vorgelegt. Diese sollen nun in den nächsten Verhandlungsrunden weiter angegangen werden. So hatte DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich erst kürzlich in einem PZ-Interview die Lieferprobleme von Medikamenten unterhalb des sog. Preisankers sowie die „pseudogenerische“ Einsortierung von zwei Originalen und ihren Importen in den Generikamarkt als zu diskutierende Themen benannt. Der „Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in der Fassung vom 1. Januar 2019“ war nach mehrmonatiger Vorbereitungszeit am 1. Juli 2019 bundesweit in allen Apotheken in Kraft getreten. Auf Drängen des DAV hatte der GKV-Spitzenverband allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, eine einmonatige „Friedenspflicht“ bis zum 31. Juli 2019 einzuhalten, um den Übergang vom alten zum neuen Vertrag zu erleichtern und etwaige Startschwierigkeiten abzumildern. Gemäß „Friedenspflicht“ führen die Kassen keine Retaxationen durch, wenn z.B. für ein Rezept aus dem Juni nach den „alten“ Regeln bestellt wurde, die Abgabe des Medikaments aber erst im Juli erfolgte.