Grippeimpfstoffe aus Vorsaison: Anträge ab 20. Oktober 2021 beim Notdienstfonds
Ab dem 20. Oktober 2021 können Apotheken eine Kostenerstattung für nicht abgegebene Grippeimpfstoffdosen aus der Saison 2020/2021 beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) schriftlich beantragen. Dazu steht ab dann ein Formblatt (PDF) bereit, wobei der NNF die Online-Antragstellung im NNF-Portal empfiehlt.
Als Amtliche Bekanntmachung hat der NNF eine Allgemeinverfügung in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 41/2021 vom 14. Oktober 2021 auf Seite 74 veröffentlicht, die die sechswöchige Meldefrist gemäß Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung auf den Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 30. November 2021 festsetzt.
Der Deutsche Apothekerverband hatte sich seit Monaten dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden. Mit der Verordnung hat die Politik den Apotheken nun ein motivierendes Zeichen für ihren Einsatz in der inzwischen angelaufenen Grippeimpfsaison 2021/2022 gegeben.