Hilfsmittelversorgung: DAV und GKV-SV entscheiden über apothekenübliche Hilfsmittel ohne Präqualifizierung
Jetzt steht es fest: Der Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ab 1. April 2024 soll auf einer außerordentlichen DAV-Mitgliederversammlung am 19. Februar 2024 beschlossen werden. Die Delegierten werden dann über die Annahme des Verhandlungsergebnisses zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) entscheiden.
Der Gesetzgeber hatte mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) die Apotheken von der Pflicht zur Präqualifizierung ausgenommen, wenn es um die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel geht. Was genau darunter fällt, mussten DAV und GKV-SV in Verhandlungen klären. Am 19. Januar 2024 war eine Einigung zwischen beiden Seiten erzielt worden.
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann bewertet das Verhandlungsergebnis in der Pressemitteilung vom 22. Januar 2024 wie folgt: "Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten. Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung. Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, ist die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte."
Die ABDA setzt sich seit Jahren für ein Ende der zeitaufwendigen und bürokratischen Präqualifizierung bei der Hilfsmittelversorgung ein – und hat dieses Thema auch im 10-Punkte-Forderungskatalog der Apothekerschaft zu Jahresbeginn 2023 verankert. Laut Statistischem Jahrbuch "Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2023" betrug der GKV-Hilfsmittelumsatz in Apotheken im Jahr 2022 insgesamt 660 Mio. Euro (inkl. MwSt.), davon 280 Mio. Euro für Applikationshilfen, 116 Mio. Euro für Inkontinenzhilfen und 90 Mio. Euro für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie.