Hintergrund Botendienst
Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sieht auch die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken vor. Pro Fahrt werden 2,50 Euro vergütet. Eine bundesweite Umfrage der ABDA unter mehr als 250 Apotehkeninhabern hat ergeben, dass die Botendienste von 300.000 pro Tag vor Beginn der Corona-Pandemie um 50 Prozent auf 450.000 pro Tag in der Corona-Hochphase im März gesteigert wurde. Damit können zum Beispiel in Quarantäne befindliche Personen versorgt und zu Risikogruppen gehörende Patienten vor COVID-19 geschützt werden. Nach Absprache werden die Arzneimittel bis an die Haustür geliefert. Die Beratung erfolgt entweder telefonisch oder direkt durch den Boten, wenn dieser eine pharmazeutische Ausbildung hat. Ausgeliefert werden die Arzneimittel in der Regel noch am selben Tag. Kühlpflichtige Artikel etwa werden nicht nur gekühlt transportiert; der Patient wird auch darauf hingewiesen, dass diese Medikamente direkt in den Kühlschrank gehören. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat ein Video veröffentlicht, in dem der Botendienst erklärt wird. Das Video finden Sie unter "Links".