Ministeriumsentwurf stärkt Arzneimittelversorgung vor Ort, geht aber nicht weit genug
Zum nunmehr bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Das Bundesgesundheitsministerium macht sich mit dem ersten Entwurf eines Apothekenstärkungsgesetzes auf die nächste Etappe, um den Weg einer soliden und zukunftsorientierten Reform der Arzneimittelversorgung zu beschreiten. Wir Apotheker begrüßen diesen Schritt, da die eingeschlagene Richtung stimmt. Das Gesetz bietet die Chance, die Versorgung der Menschen im Lande wirklich zu verbessern.“
Schmidt weiter: „Der Referentenentwurf weist allerdings auch noch erheblichen Korrektur- und Ergänzungsbedarf auf. Bei der wasserdichten Umsetzung der Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist ordnungspolitisch noch einige Arbeit zu tun. Und auch bei der Ausgestaltung der zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen bleiben noch eine ganze Reihe von Fragen offen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens beantwortet werden müssen.“
„Vor allem fehlt eine zukunftsgerichtete Fortschreibung pharmazeutischer Leistungen. Eine sukzessive Anpassung der Leistungen an den wachsenden Versorgungsbedarf der Patienten und die steigenden Kosten der Apotheken für qualifiziertes Personal ist unerlässlich, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern. Wir Apotheker werden uns gerade mit diesen Zukunftsthemen in den Gesetzgebungsprozess einbringen – und stehen jederzeit für konstruktive politische Debatten zur Verfügung“, so ABDA-Präsident Schmidt.