Niederlande: Mindestreserve von Arzneimitteln ab 2023
Auch die Apothekenteams im unseren Nachbarland Niederlande haben täglich mit Lieferengpässen von Arzneimitteln zu tun. Der niederländische Gesundheitsminister Ernst Kuipers hat deshalb einen Erlass im Staatsanzeiger veröffentlicht, nach dem Zulassungsinhaber von Arzneimitteln sowie Großhändler ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet werden, eine Arzneimittelreserve relevanter Arzneimittel von zweieinhalb Monaten aufzubauen. Der Erlass sieht eine Bevorratung für Zulassungsinhaber von mindestens sechs Wochen und für Großhändler von vier Wochen vor. Bei den Großhändlern wurde aus Gründen der Praktikabilität eine schrittweise Einführung der Reserven vereinbart: Demnach müssen Großhändler ab dem 1. Januar zunächst Vorräte für zwei Wochen vorhalten und ab dem 1. Juli 2023 einen vierwöchigen Vorrat anlegen. Die Neuregelung konkretisiert das Arzneimittelgesetz und gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der niederländische Apothekerverband KNMP hatte sich in den vergangenen Jahren für einen solchen Schritt ausgesprochen. Präsident Aris Prins sagte: "Es wird erwartet, dass die Einführung eines solchen Vorrats einen großen Teil der Engpässe reduziert. Das sind gute Nachrichten. Noch immer leiden Apotheker und Patienten tagtäglich unter den Engpässen." (Mitarbeit: Nina Zech, Referentin Arzneimittelmärkte)