NNF erlässt ersten Bescheid für pharmazeutische Dienstleistungen
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat den ersten Auszahlungsbescheid für pharmazeutische Dienstleistungen erlassen. Für das zweite Quartal dieses Jahres erhalten 89 Apotheken insgesamt 6.922,17 EUR aus dem Fonds, heißt es in einer Pressemitteilung des NNF (20.09.). Wegen der Anlaufphase konnten noch nicht alle Dienstleistungen aus dem zweiten Quartal dieses Jahres an den NNF gemeldet werden, heißt es. Diese werden den Apotheken dann zusammen mit den Dienstleistungen aus dem 3. Quartal entgolten. Nach Angaben des NNF wurden im Juni 2022 genau 97 Kunden öffentlicher Apotheken eingehender in der Benutzung eines Inhalators geschult, bei 89 Hypertonie-Patienten wurde ein standardisierter Blutdruck-Check durchgeführt und erweiterte Medikationsberatungen wurden bei 31 Patienten mit Polymedikation und einem Patienten mit oraler Anti-Tumortherapie durchgeführt. Der NNF hat sich inzwischen als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.