Positionspapiere zur Telepharmazie verabschiedet

Pünktlich zum Symposium der Bundesapothekerkammer mit dem Titel "Telepharmazie – Chancen und Grenzen" am heutigen Dienstag wurden von zwei Landesapothekerkammern Positionspapiere verabschiedet.

Der Ausschuss für "Digitalisierung und Innovation der pharmazeutischen Berufsausübung" der Bayerischen Landesapothekerkammer hat sein Positionspapier zur Telepharmazie in Apotheken vorgelegt. In dem Papier definieren die Verfasser laut einer Pressemitteilung (10.6.2024) erstmals aus pharmazeutischer Sicht, klare Leitlinien und Standards, um die Sicherheit, Qualität und Effizienz der Telepharmazie in der Apotheke vor Ort und Krankenhausapotheken zu gewährleisten. Sie beschreiben das große Potential der Telepharmazie, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, insbesondere in ländlichen Regionen oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern und, um eine sichere Anwendung von Arzneimitteln zu gewährleisten.

Gleichzeitig ist es aus ihrer Sicht jedoch unerlässlich, dass diese neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung höchster pharmazeutischer und datenschutzrechtlicher Standards genutzt werden. Tenor des Positionspapiers ist dabei, dass Apotheken grundsätzlich bereits hochdigitalisiert arbeiten und die Telepharmazie als ergänzendes Angebot aus der Vor-Ort-Apotheke und Krankenhausapotheke zu sehen ist und somit dem Erhalt der bestehenden Strukturen dient.

Auch die Apothekerkammer Nordrhein hat ein Positionspapier zur Telepharmazie verabschiedet, das in Kürze veröffentlicht werden soll. Der Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses, Marc Kriesten, wird in einer Pressemitteilung (10.6.2024) wie folgt zitiert: "Statt, wie es das ominöse Eckpunkte-Papier des BMG zur Zukunft der Apotheken vorsieht, irgendwie so telepharmazeutisch tätig zu werden, sehen wir eine große Notwendigkeit für eine fundierte Basis und genaue Planung“.

Ziel sei, die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie der Apotheke vor Ort und den Krankenhausapotheken Nutzen bringen und die in der Zukunft notwendigen Versorgungsstrukturen zulassen, ohne dass sie missbräuchlich verwendet werden können. "Das Thema Homeoffice für die künftige Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze haben wir berücksichtigt", so Kriesten. "Telepharmazie wird in der Zukunft der Apotheke eine tragende Rolle spielen, um die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu stemmen. Wir haben heute mit dem Whitepaper einen Grundstein gelegt, um die Apotheke vor Ort und die Krankenhausapotheken in der digitalen Zukunft zu positionieren und konkurrenzfähig zu machen." Dabei wird Telepharmazie als "Kommunikation des pharmazeutischen Personals von öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken im Rahmen einer pharmazeutischen Tätigkeit" definiert, "bei der sich das Apothekenpersonal sowie die Leistungsempfänger nicht am gleichen Ort aufhalten."

Neu ist, dass damit theoretisch auch Homeoffice für pharmazeutisches Personal möglich werden soll, jedenfalls "solange eine eindeutige Anbindung in Form eines Beschäftigungsverhältnisses an eine öffentliche Vorortapotheke vorliegt und die Weisungshoheit nach § 7 ApoG weiter gewährleistet ist. Weiterhin sind § 3 (4) ApoBetrO und § 20 (1) S. 2 ApoBetrO zu berücksichtigen."