Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte
Das Unterschriftenverfahren zum Wegfall der Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ab 1. April 2024 wird heute eingeleitet. Gestern (19. Februar 2024) hatte sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anfang des Jahres 2024 erzielte "Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1b SGB V" in ihren Gremien bestätigt. Auf der gestrigen DAV-Mitgliederversammlung gab es sogar eine einstimmige Zustimmung aller 17 Landesapothekerverbände.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Dr. Hans-Peter Hubmann: "Die Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte. Ab 1. April dürfen Apotheken die allermeisten Hilfsmittel, auch Pflegehilfsmittel, ohne dieses absurde Bürokratiemonster an ihre Kundinnen und Kunden abgeben. Für die Apotheken ist dieser Schritt eine echte Verbesserung, Erleichterung und Entbürokratisierung im Arbeitsalltag. Der Vertrag ist ein Erfolg des Deutschen Apothekerverbandes, seiner Landesverbände und seiner Verhandlungskommission, denn es ist nicht alltäglich, solch einen schnellen und umfangreichen Verhandlungserfolg mit den Krankenkassen zu erzielen. Ich freue mich persönlich, dass die Mitgliederversammlung des DAV diesem Ergebnis einstimmig zugestimmt und damit ihre Wertschätzung ausgedrückt hat."