Schon mehr als 150 Apothekenschließungen im Jahr 2016

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken. Nach den ersten drei Quartalen im Jahr 2016 gibt es nur noch 20.093 Apotheken - das sind 156 weniger als zum Jahresende 2015 (20.249). Der Rückgang der Apothekenzahl hat sich damit gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr leicht beschleunigt, in dem 145 Betriebsstätten die Türen schlossen. Im Jahr 2017 wird die Apothekenzahl voraussichtlich unter 20.000 sinken. Schon jetzt ist der niedrigste Stand seit dem Wiedervereinigungsjahr 1990 (19.898 Apotheken) erreicht, als gerade in Ostdeutschland noch ein erheblicher Nachholbedarf in der zuvor staatlichen Versorgung mit relativ geringer Apothekendichte bestand.

"Jede Apotheke, die aufgeben muss, hat Patienten, die sie vermissen werden. Dieser Verlust ist nicht nur pharmazeutisch spürbar, sondern meist geht ein persönlicher Kontakt für die kleinen Sorgen des Alltags verloren", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Derzeit können wir die flächendeckende Versorgung weiterhin gewährleisten, weil die umliegenden Apotheken ihre Pflicht tun und die Versorgung übernehmen: sie leisten Nacht- und Notdienst, stellen individuelle Rezepturen her, bieten Botendienste an, bedienen schnell dringende Rezepte, erklären die Anwendung von Insulinpens vor Ort."

Zum vieldiskutierten Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln fügt Schmidt hinzu: "Der Verdrängungswettbewerb ist für kleine und ländliche Apotheken schon heute sehr hart. Ebenso wie ihre Patienten müssen sie sich darauf verlassen können, dass Rezepte überall zu den gleichen Bedingungen eingelöst werden können. Ein destruktiver Preiswettbewerb durch Versandapotheken würde schnell ihre Existenz bedrohen. Wenn der Trend zu Schließungen zunimmt, wird das absehbar für die wohnortnahe Versorgung ein Problem."

Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären vor diesem Verbot nicht betreffen.

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