Skonti-Urteil des BGH: Statement des DAV-Vorsitzenden
Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg bestätigt, welches ausführlich begründet hatte, warum bei rezeptpflichtigen Medikamenten ein Skonto von höchstens 3,15 Prozent von den Großhändlern gegenüber den Apotheken zulässig ist. Dazu der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Dr. Hans-Peter Hubmann:
"Das Urteil kommt nicht überraschend und bestätigt im Ergebnis unsere Forderung nach sofortiger spürbarer finanzieller Entlastung der Apotheken. Das Urteil führt zu einer weiteren erheblichen Belastung der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Apotheken. Die bestehende Unterfinanzierung wird dadurch weiter verschärft. Es ist mithin umso dringender, dass die politisch Verantwortlichen endlich ihrer Verantwortung auch gerecht werden. Es dürfte nunmehr jedem klar sein, dass die finanzielle Situation der Apotheken unverzüglich verbessert werden muss. Will man die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht grundsätzlich aufs Spiel setzen, zählt hier jeder Monat."