Suchtpotenzial von Codein
Ein Artikel im „NEON Magazin“ vom Stern hat sich mit dem Suchtpotential von Codein-Hustensaft beschäftigt. Nachdem viele Rapper das Opiat in den vergangenen Monaten in Songs zum Thema machen, wollte der Autor der Frage nachgehen, was wirklich dahinter steckt. Eine Anfrage der Redaktion erreichte auch die Bundesapothekerkammer (BAK). Schließlich ist Codein ein Opiat, das der Ottonormalverbraucher als Mittel gegen Reizhusten kennt. BAK-Pressesprecherin Dr. Ursula Sellerberg erklärte im „NEON Magazin“, dass das Mittel dagegen oder gegen mittelstarke Schmerzen verschrieben werde. Eine weitere Frage der Redaktion war, wie man an den Hustensaft rankomme. Der Autor zitierte dazu einen Rapper, der gesagt haben soll, dass man das Mittel online bestellen könne. Dazu stellte BAK-Sprecherin Dr. Ursula Sellerberg klar: „Wenn sie irgendwas im Internet bestellen, ist die Gefahr groß, dass es ein gefälschtes Arzneimittel ist." Die BAK-Sprecherin fügte hinzu: "Rezeptpflichtige Medikamente bekommt man legal nur, wenn man auch ein Rezept hat. Wenn man das irgendwo bestellt in Hong Kong, Dubai oder Frankreich und da kein Rezept vorlegen muss, ist nicht garantiert, was da auch wirklich drin ist." Man gehe somit ein gewisses Risiko ein, so Frau Dr. Sellerberg. Einen auffällig hohen Opiat-Missbrauch in den vergangenen Monaten scheint es nicht zu geben. Auf Nachfrage der NEON-Redaktion teilte die Pressestelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit: Von solchen Fällen wisse man nichts.