Trotz neuer Rabattverträge keine Entspannung bei Zuzahlungen
Trotz neuer Rabattverträge von großen Krankenkassen hat sich die Zuzahlungssituation für gesetzlich versicherte Patienten in den vergangenen Monaten kaum merklich entspannt. Nur jedes vierte Rabattarzneimittel (24,5 Prozent) ist derzeit zur Hälfte oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das entspricht 5.184 von 21.201 unter Rabattvertrag stehenden Arzneimitteln. Zur Jahresmitte 2017 waren es 23,7 Prozent. Seit Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln vor zehn Jahren ist die Befreiungsquote somit kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2008 lag sie noch bei 60 Prozent.
Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nimmt das Volumen der Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, zu. Im Jahr 2016 waren es 2,1 Mrd. Euro, im Jahr 2011 lag der Betrag noch bei 1,8 Mrd. Euro. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge dagegen rund 3,9 Mrd. Euro eingespart – Tendenz steigend.
„Neue Rabattverträge sind jedes Mal eine Chance für Krankenkassen, ihre Versicherten von Zuzahlungen zu entlasten und damit die Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf andere, günstigere Präparate zu erhöhen“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Die Kostenvorteile der Kassen aus den Rabattverträgen steigen an. Jedes Jahr sparen sie mehrere Milliarden Euro dadurch ein. Leider werden die Vorteile nicht unmittelbar an die Patienten weiter gegeben.“ Groeneveld weiter: „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt auch zusätzlichen Erklärungsbedarf. Vermeidbar wären dabei Erklärungen zur Zuzahlung.“
Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden - entweder komplett oder zur Hälfte.