TSVG: Große Bedeutung für Hilfsmittelversorgung
Vor fast drei Monaten hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Ein wichtiger Punkt darin ist auch die Versorgung mit Hilfsmitteln. Kai Kallbach (Bereichsleiter Arzneimittel und Hilfsmittel beim Deutschen Apothekerverband) spricht in der aktuellen Ausgabe der "Neue Apotheken Illustrierte (01.06.)" von einem Schritt in die richtige Richtung. "Bislang übten Krankenkassen einen starken Preisdruck durch Ausschreibungen aus. Dies ist künftig verboten", so Kallbach. "Statt Ausschreibung mit exklusiver Zuschlagserteilung für einzelne Leistungserbringer steht künftig jedem Leistungserbringer - und damit vor allem auch wieder jeder Apotheke - die Versorgung der Patienten mit hochwertigen Hilfsmitteln offen." Wichtig sei das ganz besonders auch für Menschen, die unter ungewollten Harnverlusten leiden, der sogenannten Harninkontinenz. Sie würden aufsaugende Vorlagen von hoher Qualität benötigen. "Vor allem in ländlichen Regionen gibt es häufig nur Apotheken und keinen anderen Vor-Ort-Leistungserbringer, der die Versorgung sicherstellen könnte", sagte der ABDA-Experte. Der Patient habe nun sein Wahlrecht zurück, wo er seine Hilfsmittel beziehen wolle.