Weitere Krankenkassen machen Grippeimpfung in Apotheken möglich

Immer mehr gesetzlich Versicherte können sich in der Apotheke kostenlos gegen Grippe impfen lassen. Der „Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren“ zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und Barmer sind nun auch die Mobil Krankenkasse sowie die BIG direkt gesund beigetreten. Die Zahl der bundesweit teilnehmenden Krankenkassen nimmt damit weiter zu. Erst vor kurzem hatten die vier großen Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH sowie die IKK Südwest einen Vertrag mit dem DAV abgeschlossen bzw. sind diesem beigetreten. Dazu kommen noch landesspezifische Verträge von Landesapothekerverbänden mit regionalen Krankenkassen, wie zum Beispiel mit der AOK Bayern, der AOK Bremen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saar.

Demnach können sich auch gesunde Versicherte zwischen 18 und 59 Jahren in teilnehmenden Apotheken beraten und impfen lassen – ganz unkompliziert und schnell ohne Arzttermin. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) übernehmen die Krankenkassen ansonsten nur die Kosten für eine Grippeimpfung bei Menschen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Grundleiden, Schwangeren, Kindern mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko. In Apotheken darf nach entsprechender ärztlicher Fortbildung bundesweit seit 2022 gegen Grippe geimpft werden. In der Saison 2022/2023 wurden in 1.200 Apotheken mehr als 60.000 Menschen gegen Grippe geimpft.