ZAEU-Generalversammlung: Im Zeichen der Digitalisierung
Die ZAEU-Generalversammlung hat am Mittwoch (12.5.) ein neues Präsidium für das kommende Jahr gewählt. Der italienische Apotheker Roberto Tobia wird das Amt des Präsidenten im Jahr 2022 übernehmen. Zusammenarbeiten wird er mit dem neuen Vize-Präsidenten Raimund Podroschko aus Österreich, der angestellter Apotheker ist. Eine gute Wahl findet der amtierende ZAEU-Vizepräsident Mathias Arnold: "Herzlichen Glückwunsch an Roberto Tobia und Raimund Podroschko. Es ist gut, dass wir jetzt schon Klarheit haben, wer im kommenden Jahr an der Spitze der ZAEU steht. Es gibt viel zu tun. Die Folgen von COVID-19 werden im nächsten Jahr im Mittelpunkt in den Gesprächen mit der Politik in Europa stehen."
Auch das aktuelle Präsidium um Präsident Alain Delgutte und Vizepräsident Mathias Arnold beschäftigt sich mit den Folgen der Corona-Pandemie und hat zwei neue Positionspapiere auf den Weg gebracht. So ging es auf der Generalversammlung thematisch um die finale Fassung des Positionspapiers zu „Lessons learned from COVID-19“, dass zeitnah noch geringfügig redaktionell überarbeitet und in ein professionelles Layout gebracht werden soll. Ein zweites Papier zu „Digital Health“ soll Mitte Juni veröffentlicht werden. In dem Text zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird ein Passus eingefügt, der auf eine Initiative von Mathias Arnold und der ABDA-Delegation zurückgeht. Darin steht, dass jederzeit sichergestellt sein muss, dass die Patienten die Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten behalten. Dazu gehöre auch, dass sie das Recht haben, zu entscheiden, an welche Apotheke ihr (E-)Rezept geht. „In einigen europäischen Ländern haben Apotheken besorgniserregende Praktiken von Krankenkassen beobachtet, die E-Rezepte an bestimmte Apotheken leiten, bei denen diese Versicherungen einen Rabatt erhalten“, heißt es in dem Papier. Der europäische Apothekerverband ZAEU vertritt in Brüssel die Interessen von mehr als 400.000 Apothekern aus mehr als 30 europäischen Ländern.
Das ABDA-Büro-Brüssel hat heute auch einen Brief an den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments geschickt. In dem Schreiben, das ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold unterschrieben haben, geht es um das europäische Gesetzgebungsverfahren für ein „Gesetz über digitale Dienste“. In dem Schreiben wird deutlich gemacht, dass eine gesetzgeberische Klarstellung im Ausnahmekatalog der E-Commerce-Richtlinie zum Herkunftslandprinzip nötig ist. Sowohl beim Versand verschreibungspflichtiger als auch nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel müssen grundsätzlich die arzneimittel-, apotheken- und sozialrechtlichen Vorschriften desjenigen Mitgliedstaats einzuhalten sein, in dem sich der bestellende Patient befindet (Bestimmungsland-Prinzip). Nur so kann ein effektiver Verbraucherschutz auf dem sensiblen Feld des Arzneimittelversandhandels gewährleistet werden.