2 Jahre ‚Cannabis-Gesetz‘ – deutlich mehr Verordnungen
Seit zwei Jahren können Patienten medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten. Im Jahr 2018 belieferten die Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 95.000 Rezepte über etwa 145.000 Abgabeeinheiten Cannabis-haltiger Zubereitungen, inklusive unverarbeiteten Cannabis-Blüten. Dies wertete das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) aus. Zum Vergleich: Von März 2017 bis Dezember 2017 registrierte das DAPI etwa 27.000 Rezepte und rund 44.000 Abgabeeinheiten. Im Jahr 2018 gaben Apotheken außerdem rund 53.300 Packungen Cannabis-haltige Fertigarzneimittel ab (Gesamtjahr 2017: 39.500 Packungen). Angaben zur Patientenanzahl oder dem Gesamtgewicht der abgegebenen Cannabis-Blüten sind ebenso wenig möglich wie zu Privatrezepten.
DAPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Kiefer: „Unsere Daten legen nahe, dass heute deutlich mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden als vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Jahren. Insofern hat sich die Versorgung der Patienten verbessert. Aber wir wissen nicht, ob inzwischen alle Patienten, die von medizinischem Cannabis profitieren könnten, Zugang dazu haben.“
Apotheken sind verpflichtet, die nicht zugelassenen Cannabisblüten, Extrakte oder Einzelstoffe vor ihrer Weiterverarbeitung zu Rezepturarzneimitteln zu prüfen. Dazu hat der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) Prüfvorschriften entwickelt. Für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln können Apotheker auf die Herstellungsanweisungen des Neuen Rezeptur Formulariums (NRF) zurückgreifen. Kiefer, der auch Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission und Präsident der Bundesapothekerkammer ist, dazu: „Apotheker sind der Qualität verpflichtet. Die pharmazeutischen Qualitätskriterien gelten für jedes Arzneimittel, auch für Cannabisblüten – denn jeder Patient hat das Recht auf eine sichere Therapie. Wer meint, bei der Sicherheitsprüfung sparen zu können und anerkannte Prüfvorschriften als Ballast abtut, der öffnet minderwertiger oder verschnittener Ware Tür und Tor. Wir Apotheker werden dafür kämpfen, das zu verhindern und die Patienten zu schützen.“
Aus pharmazeutischer Sicht hat die inhalative Therapie mit Cannabisblüten einige Nachteile, u.a. schlechte Dosiergenauigkeit oder Lieferengpässe einzelner Sorten. Kiefer: „Der Arzt entscheidet auch bei der Cannabistherapie über die Darreichungsform und Anwendungsart. Viele Patienten sind an die Inhalation der Cannabisblüten gewöhnt und wollen nicht darauf verzichten, vor allem wegen des schnellen Wirkungseintritts. Für die rationale Pharmakotherapie ist die Anwendung oraler Rezepturarzneimittel mit exakt dosierten Cannabis-Inhaltsstoffen vorzuziehen. Auch dazu hat das NRF verschiedene Vorschriften erarbeitet, die wir Ärzten gerne zur Verfügung stellen.“