Antikörpertests und Zertifikate
Die ABDA hat ihre "Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen" ergänzt und zwar bezüglich der Ausstellung der Impfzertifikate für Genesene bei Vorlage eines Antikörpertestnachweises. So kann bei Vorlage eines positiven Befundes auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper zusammen mit dem Nachweis einer COVID-19-Impfung nach Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit ein Impfzertifikat für Genesene ausgestellt werden. Wenn ein Antikörpertest erst nach einer einmaligen COVID-19-Impfung durchgeführt worden ist, darf kein Impfzertifikat für Genesene erstellt werden. Die aktualisierte Handlungshilfe und eine Übersicht zur Ausstellung von COVID-19-Zertifikaten stehen im geschützten Mitgliederbereich unter "Informationen zum Coronavirus" zur Verfügung.