Apotheken stellen Versorgung im Krisenfall sicher
Der Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Dr. Georg Engel, erklärt in der aktuellen Ausgabe von "Das Apotheken Magazin“ (1.8.), wie die Versorgung mit Arzneimitteln im Krisenfall funktioniert. Die Flutkatasprophe im Juli 2021 war so ein einschneidendes Ereignis, von dem allein in Rheinland-Pfalz mehr als zwanzig Apotheken betroffen waren. "Laut Gesetz obliegt den Apotheken die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - überall und jederzeit", berichtet Georg Engel. "So muss jede Apotheke einen Medikamentenvorrat haben, der mindestens dem Durchschnittsbedarf einer Woche entspricht", fügte er hinzu. Für selten gebrauchte Arzneimittel betreiben die Landesapothekerkammern sogenannte Notfalldepots, in denen beispielsweise Impfstoffe gegen Tollwut und Hepatitis B und auch Schlangengiftseren eingelagert sind. Bei Katastrophen mit vielen Verletzten oder Erkrankten kommt den Klinikapotheken eine besondere Bedeutung zu. George Engel: "Sie können in die Notfallbevorratung des Bundes und der Länder einbezogen werden. Sie haben - über den gesetzlichen Versorgungsauftrag hinaus - entsprechend festgelegte Aufgaben im Katastrophenfall zu übernehmen. Dazu zählte auch die Verteilung von Arzneimitteln und Impfstoffen im Rahmen der Covid-19-Pandemie." Nach der Flut im Ahrtal waren einige Apotheken kaum mehr begehbar. "Über die Apothekerkammern wurden aus Apotheken in der Umgebung tagsüber Botendienste organisiert und die Nacht- und Notdienste der Apotheken neu geplant, sodass Menschen letztlich stets wohnortnah versorgt werden konnen", so Georg Engel. So haben die in Eigenverantwortung geführten Apotheken vor Ort gezeigt, welch wichtigen Beitrag sie bei Katastrophen leisten. Dr. Dr. Georg Engel ist auch Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer.