Apothekenzahl sinkt auf 19.748 und erreicht tiefsten Stand seit 1987
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Damit hat sich der Rückgang weiter beschleunigt – nach minus 226 im Jahr 2016 und minus 192 im Jahr 2015. Die aktuelle Zahl markiert den tiefsten Stand seit 30 Jahren – 1987 gab es in Ost- und Westdeutschland zusammen mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Auffällig ist, dass auch der Trend zur Eröffnung von Filialen immer schwächer wird und die Schließung von Haupt- bzw. Einzelapotheken immer weniger kompensieren kann. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle persönliche Verantwortung tragen.
„Nicht nur die Zahl der Apotheken, sondern auch die Zahl der Inhaber sinkt immer weiter“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Und das schmerzt besonders. Wenn so viele Apotheker keine Perspektive mehr für eine Existenz als Selbstständige sehen, liegt das nicht nur am scharfen Wettbewerb, sondern leider auch an den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen.“ Schmidt zufolge ist die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken, die wiederum 4.512 Filialen betreiben. Schmidt weiter: „Derzeit haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Wenn wir uns aber auf Dauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten einen unsinnigen Preiswettbewerb mit ausländischen Arzneimittelversendern liefern müssen, wird das nicht mehr so bleiben.“ Versandhändler müssen sich seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Schmidt: „Deshalb brauchen wir dringend und schnell ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“