Arzneimittelpreis: Was bleibt in der Apotheke?
Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger Seyfarth, erklärt in "Das Apotheken Magazin", was vom Arzneimittelpreis in der Apotheke verbleibt. Die Preise verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind gesetzlich festgelegt. Für jede Packung, die eine Apotheke an ihre Patientinnen und Patienten abgibt, erhälst sie fix 8,35 Euro. Von diesem Betrag erhält die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von der Apotheke noch einen Rabatt in Höhe von 1,77 Euro. "Mit dem Betrag, der ihr verbleibt, muss die Apotheke die Arzneimittel über mehrere Wochen vorfinanzieren, die Lagerung der Arzneimittel bezahlen und auch die Kosten jeder Ware tragen, die verfallen ist", so Seyfarth. Außerdem deckt die Apotheke hieraus die Kosten der Beratung durch ihr qualifizierts Team und finanziert die Gemeinwohlpflichten. Seyfarth: "Außerdem erbringen Apotheken durch zusätzliche Leistungen für die GKV Einsparungen in Höhe von jährlich rund sieben Milliarden Euro." Diese ergeben sich aufgrund von rund 32.000 Rabattverträgen, in denen jede Krankenkasse vorschreibt, welches Präparat von welchem Hersteller ihre Versicherten erhalten sollen. "Und sie ergeben sich durch die Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten, die die Apotheken einziehen müssen", meint der Apotheker aus Hessen. Beides verursacht zusätzlich viel Arbeit und Aufwand für die Apothekenteams. Der Artikel ist in der Ausgabe vom 1. Juli 2022 erschienen.