Auszahlung der Pauschale für Botendienste kann beginnen

Die Apotheken in Deutschland können sich ab Ende September 2020 auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) freuen, die ihnen per Gesetz für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht. Die Abrechnung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übernehmen. Das sieht die „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV vor, die nunmehr in Kraft getreten ist.
 
„Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das hat zusätzliche Kosten verursacht, auch für den Botendienst“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Deswegen ist es nur konsequent, dass die Betriebe neben dem Zuschuss zum einzelnen Botendienst auch eine Ausstattungspauschale bekommen, die einen Teil der Kosten deckt. Wir haben jetzt die Bedingungen für die Auszahlung der 250 Euro mit den Krankenkassen ausgehandelt. Ich freue mich, dass wir ein unkompliziertes Procedere gefunden haben. Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar.“