AvP-Insolvenz: DAV erzielt Einigung mit TK zu Abschlagszahlungen
Die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP droht betroffene Apotheken in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Der Deutsche Apothekerverband hat jetzt mit der Techniker-Krankenkasse kurzfristig eine Regelung zur Unterstützung dieser Apotheken erreicht.
Eine heute unterzeichnete Ergänzung zum Arzneiversorgungsvertrag hat zum Ziel, den betroffenen Apotheken, die im September von AvP zu einem anderen Rechenzentrum gewechselt sind, für den Abrechnungsmonat September eine Abschlagszahlung mit Valutastellung zum 5. Oktober zu zahlen. Die Höhe der Abschlagszahlung wird 85 Prozent der durchschnittlichen Auszahlung betragen, die die TK für den Abrechnungsmonat August dem insolvenzbedrohten Rechenzentrum AvP überwiesen hat.
DAV-Chef Fritz Becker zeigt sich zufrieden: “Wir müssen an die Probleme, die sich aus der AvP-Insolvenz ergeben, pragmatisch herangehen und so schnell wie möglich Abhilfe schaffen. Die Vereinbarung, die wir mit der TK getroffen haben, hilft den betroffenen Apotheken schon mal kurzfristig, Liquiditätsengpässe zu dämpfen. Wir sind aber parallel in Gesprächen, um eine solche Lösung zeitnah für den gesamten Ersatzkassenbereich hinzubekommen.“
Im Hintergrund laufen weiterhin zahlreiche Gespräche mit der Politik. Becker: „Neben den Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Apotheken muss es auch um die Frage gehen, wie man solche Probleme für die Zukunft vermeiden kann. Darüber werden mir kommenden Mittwoch auch mit den Mitgliedern des Gesundheitsauschusses im Bundestag sprechen.“